Die Digitalisierung des Patienten geht einher mit den Begriffen ,,eHealth", ,,Telekonsulting" sowie  ,,Telemedizin". Hinter diesen Begriffen verbirgt sich vor allem ein wirtschaftlich orientierter Markt der im Schnittpunkt der medizinischen Informatik, dem Gesundheitswesen und der Wirtschaft angesiedelt ist.

 

Pharmazeutische Betreuung auf Basis des bundeseinheitlichen Medikationsplanes

Viele Patienten nutzen schon jetzt Gesundheits-Apps, die sie bei der Erfassung und dem Verwalten ihrer Gesundheitsparameter unterstützen. Sie werden zur Prävention, Diagnose und therapiebegleitend eingesetzt. Apps motivieren zu gesunder Ernährung, regelmäßigem Trinken und frischer Luft. Sie beherrschen das Erfassen der Herzfrequenz (manuell oder kontaktlos), das Erheben der Sauerstoffsättigung, das erfassen des Blutdruckes und des Blutzuckers sowie das Management der Arzeneimitteltherapie und zahlreicher weiterer Befunde.

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In diesem Kontext ist mHealth das Stichwort. Anwendungen in diesem Segment sind vor allem informationslogistische Systeme, die Konnektoren zu moblien Endgeräten zur Verfügung stellen bzw. autonom auf den Endgeräten betrieben werden. MHealth ist folglich eine Informationstechnologie, die behilflich ist, Gesundheitsdienstleistungen und Patienten zu vernetzen.

Gesundheits-Apps lassen sich grob in zwei Bereiche unterteilen. In solche, die Medizinprodukte im Rechtssinne sind und solche, die nicht unter das Medizinprodukterecht fallen. Mit der Medical- Device-Regulation (MDR) besteht nun ein europaweit gültiges Regelwerk, dass Hersteller von Gesundheits-Apps beachten müssen.

Mit dem Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) erhält der Patient  nun auch einen gesetzlichen Anspruch auf eine Gesundheits-App. Die App auf Rezept ist Teil dieses Gesetzes und ist seit 01.01.2020 allgemein gültig. Damit können Ärzte erstmals eine App auf Rezept und somit mobile Gesundheitsdienstleistungen verordnen. So eine Gesundheitdienstleistung ist die pharmazeutische Betreuung. Diese ist weder auf eine einzelne Aufgabe beschränkt, noch fokusiert sie spezielle Patientengruppen. Die Pharmazeutische Betreuung ist somit eine Dienstleistung, die  mit der App CSPMEDI-Plan allen, nicht nur den Patienten die entsprechend §31a  SGB V darauf Anspruch haben, ein Instrument zum Management ihrer Medikation.

Im DVG hat der gesetzgeber festgelegt, dass digitale Anwendungen, die vom Arzt verordnet werden, einen positiven Versorgungseffekt nachweisen müssen. Diese unterteilt er in medizinische und strukturverbessernde Effekte. Ein medizinischer Effekt besteht,

  • bei einer Verbesserung der Gesundheit, der Verkürzung der Krankheitsdauer, der Verlängerung des Lebens oder einer Verbesserung der Lebensqualität.

Ein strukturverbessernder Effekt, ist laut der Digitale-Anwendungen-Verordnung (DiGAV),

  • die Koordination der Behandlungsabläufe, die Ausrichtung der Behandlung (...) an Standards, die Adhärenz (Erreichen von gemeinsam durch den Arzt und Patienten verabredeten Zielen, Erleichterung des Zugangs zur Versorgung, Patientensicherheit, Gesundheitskompetenz, Patientensouveränität, Bewältigung krankheitsbedingter Schierigkeiten im Alltag, Reduzierung der therapiebedingten Aufwände und Belastungen.

In Bezug auf die positiven Versorgungseffekte ist die App CSPMEDI-Plan den strukturverbessernden Effekten zuzuordnen. Unter dem Dach der pharmazeutischen Betreuung unterstützt sie die Aspekte der Koordination von Behandlungsabläufen, fördert die Therapietreue (Adhärenz), leistet einen Beitrag zur Patientensicherheit, fördert die Aneignung von Gesundheitskompetenz und stärkt somit die Patientensouveränität. Durch die autonome Verwaltung der eigenen Medikation unterstützt die App die Patienten bei der Bewältigung krankeitsbedingter Schwierigkeiten (z.B. Bluthochdruck, Adipositas etc.)


Pharmazeutische Betreuung

Die Pharmazeutische Betreuung auf Basis des bundeseinheitlichen Medikationsplanes ist ein eHealth-Projekt, dass zum Ziel hat, die Erstellung des Medikationsplanes interaktiv und autonom, entsprechend den Vorgabendes §31a fünftes Sozialgesetzbuch (SGB V), den Patienten zur Verfügung zu stellen. Auf Basis der genannten gesetzlichen Grundlagen haben die Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung seit Oktober 2016 Anspruch auf einen bundeseinheitlichen Medikationsplan.

Der Nutzennachweis einer Pharmazeutischen Betreuung wurde schon vor mehr als zwei Jahrzehnten erbracht und ist in seinen verschiedenen Facetten durch eine nicht geringe Anzahl an Studien belegt. In einer multizentrischen Studie die 1996 gestartet ist, wurden konkret ältere, multimorbite Patienten angesprochen. Das Ergebnis dieser Studie ist ein Mosaikstein der Nutzenbewertung und bestätigt den positiven Effekt der Pharmazeutischen Betreuung. Zu den hier zugrunde gelegten Zielgrößen der genannten Studie gehörten,

  • die gesundheitsbezogene Lebensqualität, die Patientenadhärenz (Taking-Adhärenz, Timing-Adhärenz,Dosing-Adhärenz ...), das Selbstmanagement der Arzneimitteltherapie, die von Patienten beschriebenen Probleme mit ihrer Medikation (ABP) und die Patientenzufriedenheit.

Diese Zielgrößen lassen sich auch aus den bisher vier erschienenen Aktionsplänen zum bundeseinheitlichen Medikationsplan entnehmen und sind somit auch Grundlage der gesetzlichen Verankerung des bundeseinheitlichen Medikationsplanes in §31a des fünften Sozialgesetzbuch (SGB V). Aus diesen Zielgrößen leitet sich auch die Nutzenbewertung der App CSPMEDI-Plan ab. Unter dem Dach der pharmazeutischen Betreuung vereinen sich nicht nur verschiedene Dienste die in der App CSPMEDI-Plan den Patienten vs. Nutzern zur Verfügung gestellt werden, sondern auch die interdisziplinäre Zusammenarbeit zwischen Ärzten, Apothekern und vor allem den Patienten. Die Leitblanken der zuvor angesprochenen Dienste, sind in den vom Gesetzgeber vorgegebenen Rahmenbedingungen sowie den schon genannten Aktionsplänen festgelegt und somit Grundlage der pharmazeutischen Betreuung. Die Nutzerfreundlichkeit und somit der Benefit für den Patienten/Nutzer, die Erweiterung dieses Rahmens durch weitere Funktionen und Interaktionen gehen über den vom Gesetzgeber und der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) vorgesehen Rahmen hinaus.

Medikationsplan

CSPMEDI-Plan ist eine neuartige Anwendung für Tablets, über die Patienten und behandelnde Ärzte untereinander kommunizieren können. Die Betonung liegt hier auf können, denn es obliegt ausschließlich der Entscheidung des Patienten, ob er seine Gesundheitsdaten mit dem Arzt oder der Ärztin teilt.

Für den Patienten aber ist der bundeseinheitliche Medikationsplan das zentrale Element und gleichzeitig die gemeinsame Oberfläche von CSPMEDI-Plan. Auf dieser Oberfläche werden zusätzliche Dienste und Funktionen zusammengeführt, die direkt mit der Medikation des Patienten zusammenhängen.

Die App steuert nicht nur den kommunikativen Austausch zwischen Patient und Arzt, sondern sie ist auch ein Managementinstrument für den Patienten. Sie stellt weiter eine tragende Rolle im Kontext der Gesundheitsbildung dar. All die genannten Sichtweisen basieren auf den Säulen Praxisbezug, Handlungsrelevanz und Verhaltensänderung. Die genannten Säulen sind auch die Garanten der primären Prävention. Daraus resultiert, dass CSPMEDI-Plan keine statische Anwendung ist, sondern ein interaktives Vorsorge-, Präventions- und Kommunikationsinstrument.

Im Bildungskontext ist vielfach vom immersiven Eintauchen in eine Thematik die Rede. Dabei wird bei diesem Terminus vorwiegend auf Augmented Reality und Virtual Reality abgehoben.Es ist aber für ein immersives Eintauchen in eine Thematik nicht erforderlich, auf die hinter den genannten Begriffen stehenden Technologien zuzugreifen.Hierfür ist eine persönliche Betroffenheit völlig ausreichend, denn sie ermöglicht ein direktes und unmittelbares Erleben. Die persönliche Betroffenheit ist bei dem Personenkreis, der lt. § 31a SGB V Anspruch auf einen bundeseinheitlichen Medikationsplan hat, gegeben.


Die Konzeption und Infrastruktur der App berücksichtigt ergänzend auch die Aspekte von §291a SGB V und §68 SGB V. Die genannten Paragraphen betreffen das Verbot für die Weitergabe medizinischer Daten an Dritte. Damit wird vorgegeben, dass persönliche Gesundheitsdaten nur auf Wunsch des Patienten, Ärzten, Krankenkassen, Staatlichen Behörden oder Versicherungen zur Verfügung gestellt werden. Der Patient kann sich somit selbst vor einer von ihm nicht gewollten Weitergabe seiner Daten schützen.